I. Entsorgung von Lampen und Leuchtmitteln

Entladungslampen (Energiesparlampen, Kompakt-Leuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen, Leuchtstoffröhren und Neonlampen) können geringe Mengen an Quecksilber enthalten. Entsorgen Sie diese bitte bei Ihrem lokalen Wertstoffhof. Bei beschädigten Lampen vermeiden Sie Hautkontakt! Sammeln Sie die Bruchstücke mit einem feuchten Papier oder einem Stück Pappe auf und verpacken Sie die Reste für den Transport zum Wertstoffhof luftdicht, zum Beispiel in einem Glas mit Schraubdeckel. Bitte saugen Sie die Bruchstücke nicht auf und lüften Sie das Zimmer.

LEDs, LED-Retrofit-Lampen enthalten zwar kein Quecksilber, müssen aber aufgrund der enthaltenen Elektronik-Bauteile und möglicher Spuren giftiger Substanzen in den LED-Chips selbst dennoch speziell entsorgt werden und dürfen nicht in den Rest- oder Hausmüll. Deshalb sind sie auch mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.

Glühbirnen und Halogenlampen bestehen aus Glas und Metall und enthalten keine Schadstoffe. Sie können über den Hausmüll entsorgt werden.

II. Entsorgung von Altgeräte

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme. Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist. 

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III. Sammelstellen für Altgeräte, Lampen und Leuchtmittel

Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter: https://www.ear-system.de/

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